Neues Infektionsschutzgesetz
Ein weiterer Schritt in die Normalisierung.
Seit dem 03.04.2022 wurde in NRW zum Größtenteils die Coronaschutzauflagen aufgehoben.
Dies bedeutet für uns, das für das Betreten des Schießstandes keine 2G/2G+/3G Regeln mehr gelten.
Das tragen einer medizinischen Maske innerhalb des Gebäudes ist nicht mehr verpflichtend.